Als Aktionär bist Du Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Und wo könntest Du Dich besser über „Dein“ Unternehmen informieren als auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung? Was spricht denn überhaupt dagegen?
Was bringt der Besuch einer Hauptversammlung wirklich? Und welche Alternativen gibt es?
Wir haben in den letzten Jahrzehnten an verschiedenen Hauptversammlungen teilgenommen. Wir waren bei großen Hauptversammlungen wie z.B. bei der Deutschen Bank AG, aber auch bei Kleineren wie aus Small- oder Midcap-Bereich. Und nach jedem Besuch fühlten wir uns etwas schlauer. Wir hatten mit anderen Aktionären gesprochen und die handelnden Manager live gesehen.
Und das war auch der Hauptgrund: Wir wollten die handelnden Personen, also den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Vorstand, einmal live sehen. Dafür ist eine Hauptversammlung bestens geeignet. Es ist schon etwas anderes, ob diese Personen im Fernsehen auftreten, einen Videobeitrag gestalten oder eben „live und in Farbe“ Rede und Antwort stehen.
Wenn Du Dich nur hinsetzt und zuhörst, ist es das aber auch schon. Man erfährt in der Regel nicht mehr als man auch durch das intensive Lesen des Geschäftsberichtes und der Präsentationen auf den Investor Relations-Seiten der Aktiengesellschaften erfahren würde. Und dieses Studium ist schneller und entspannter. Denn so ein Hauptversammlungsbesuch ist meistens ziemlich langatmig und anstrengend. Viele Formalien und Redner, die sich gerne selbst reden hören. Und das Essen ist auch nicht so herausragend, dass sich deshalb ein Besuch lohnt.
Wenn Du aber selbst Fragen hast und diese als Aktionär stellen möchtest, dann ist die Hauptversammlung die beste Gelegenheit dafür. Und natürlich kannst Du Dich am Buffet auch mit anderen Besuchern austauschen. Das ist dann ein Mehrwert, den Du zu Hause oder im Büro nicht haben kannst.
Und selbst wenn Du nicht überall teilnehmen kannst, dann solltest Du wenigstens von Deinem Stimmrecht Gebrauch machen, wenn es dazu die Möglichkeit gibt. Gerade bei Namensaktien ist es inzwischen üblich, dass man über ein Aktionärsportal seine Weisungen erteilen kann.
Auch wenn Deine Stimmen nicht wirklich ausschlaggebend sind – als Kleinanleger ist der Einfluss definitiv begrenzt. Trotzdem ist es wichtig, die Eigentümerrechte auszuüben. Und wenn es so leicht gemacht wird, dann solltest Du Dir dafür auch die Zeit nehmen. Du investierst schließlich in ein Unternehmen und hast sicherlich auch eine Meinung zu den Abstimmungspunkten!