Der Börsenhandel in Hamburg ist eine schöne Sache bei Aktien nach einem Delisting. Aber er findet nur dann statt, wenn die Aktie zuvor auch schon dort gehandelt wurde. Es gibt auch immer wieder Unternehmen, die den gewollten kompletten Börsenrückzug verwirklichen können. Denn neu notiert wird nach einem Delisting keine Aktie in Hamburg .
Wenn Du es dann verpasst hast, die Aktie vor dem Delisting zu verkaufen oder Dich aber bewusst für ein Halten entschieden hast und nun doch aussteigen möchtest, dann gibt es noch weitere Möglichkeiten. Denn Du hast die Aktien ja trotzdem noch in Deinem Wertpapierdepot und kannst sie per Depotübertrag übertragen. Genau so wie Du das von börsennotierten Aktien kennst, funktioniert das auch bei nicht börsennotierten Aktien. Wenn Du nun also auf andere Weise einen Käufer findest, kannst Du Dich mit ihm auf einen Kaufpreis einigen und ihm die Aktien per Depotübertrag „zusenden“. Möglich ist das entweder in einem Börsenforum oder aber auch bei späteren Kaufangeboten von Dritten. Sie werden dann oft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es soll aber sogar schon Kaufgesuche über Kleinanzeigen gegeben haben.
Und es gibt noch VEH (VALORA EFFEKTEN HANDEL AG). Dort wird für viele Aktien nach einem Delisting weiterhin ein Ankaufs- und ein Verkaufskurs gestellt. Aber die Spreads sind hier in der Regel sehr groß und es findet auch nur selten ein Handel statt. Aber wenn Du wirklich verkaufen willst, dann ist das zumindest eine Möglichkeit, einen Käufer zu finden.
Wir haben selbst dort auch schon vereinzelt Aktien gekauft und können bestätigen, dass die Abwicklung komplett seriös abläuft und reibungslos funktioniert. Abgesehen von den hohen Spreads ist die Transaktionsprovision von 10 € auch angemessen.
Wie auf Delisting-Ankündigungen reagieren?
Überraschend sind Delisting-Ankündigungen nur selten. Meistens war schon „etwas im Busch“ und der Streubesitz ist nur noch relativ klein. Oder aber die Informationspolitik des Unternehmens war sowieso ziemlich zurückhaltend und es verwundert dann nicht, wenn auch noch auf die wenigen Pflichten einer Börsennotiz verzichtet wird. Dann kann es sinnvoll sein, trotz solcher Defizite Aktionär des Unternehmens zu bleiben. Etwa wenn es eine garantierte Dividende im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gibt.
Dann kann ein Delisting-Abfindungsangebot einfach ignoriert werden. Es kann sogar sinnvoll, eine Aktie vor dem Delisting noch zu kaufen. Um etwa den noch geringen Spread und die niedrigere Gebühren beim Handel über gettex zu nutzen.
Für erfahrenere Anleger gibt es auch gewisse Chancen durch das Delisting. Gerade weil der Informationsfluss nicht mehr gegeben ist, kann ein informierter Aktionär womöglich einen Vorsprung gegenüber anderen Marktteilnehmern haben. Die „Konkurrenten“ um den günstigsten Kaufkurs sind ja nicht mehr institutionelle Anleger, die jede Unternehmensmeldung in Sekundenschnelle zum Handeln nutzen können. Sondern jetzt trifft nur noch ein bescheidenes Angebot auf eine geringe Nachfrage. Und da kann ein Kleinanleger, der seine Hausaufgaben gemacht hat, womöglich (wir sprechen hier bewusst im Konjunktiv!) eine Chance wahrnehmen, die ihm woanders verschlossen bliebe.
Und das ist auch unsere abschließende Empfehlung: Wenn es Dir nichts ausmacht, die entsprechenden Aktien etwas schwieriger oder mit größerem Spread handeln zu können, dann kannst Du ein Delisting völlig entspannt aussitzen. Ansonsten solltest Du zumindest über eine Reduzierung der jeweiligen Position nachdenken und überprüfen, ob Du noch ausreichend andere liquide Aktien in Deinem Depot hast. Und abgesehen davon, können auch interessante Unternehmen unter den Titeln sein, die nur noch an der Börse Hamburg oder gar bei Valora gehandelt werden. Hier kann ein genaueres Studium durchaus lukrativ sein.