Aktien von börsennotierten Unternehmen haben den großen Vorteil gegenüber anderen Unternehmensbeteiligungen, dass sie jederzeit an der Börse verkauft werden können. Natürlich nicht immer zu dem Kurs, den Du Dir als Anleger für Deine Aktien wünschst. Aber in der Regel gibt es eine Nachfrage, in Krisenzeiten dann eben zu einem geringeren Kurs.
Viele Anleger erschrecken dann, wenn sie eine Meldung lesen oder eine Nachricht ihrer Depotbank erhalten, dass ein Delisting ihrer Aktien stattfinden soll.
Was das genau bedeutet und warum es wichtig ist, auch dann kühlen Kopf zu bewahren, stellen wir in diesem Grundlagenartikel vor.
Was ist ein Delisting?
Wir reden zwar immer von „der Börse“, aber in Wirklichkeit gibt es in Deutschland verschiedene Börsen und dort dann auch noch verschiedene Segmente. Klingt kompliziert und ist es auch.
Denn das Ergebnis davon ist ein Sammelsurium, das es für Anleger schwierig macht, den Durchblick zu bewahren.
Ein Beispiel: Die Aktien der inzwischen insolventen The Social Chain AG waren schon lange an der Börse handelbar, bevor es dann zum offiziellen Börsengang kam. Die Auflösung: eine Notierung im Freiverkehr gilt nicht als Börsennotiz, erst in den höheren Segmenten (regulierter Handel) gilt die Aktie offiziell als börsennotiert.
Konkret gibt es z.B. an der Börse Frankfurt im regulierten Markt den General Standard und den Prime Standard. Im Open Market (Freiverkehr) gibt es die Segmente Scale oder Basic Board. Also insgesamt 4 verschiedene Bereiche.
Mit einer Börsennotiz im regulierten Markt gehen dann Veröffentlichungspflichten des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) einher. So muss ein Unternehmen, dessen Aktien im regulierten Handel notiert sind, z.B. einen Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen.
Will sich ein Unternehmen diese Pflichten sparen, dann stellt es einen Antrag auf Delisting. Nach Bestätigung der Börse endet dann der regulierte Handel in dem Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Bei einer Notiz im Freiverkehr gelten diese Pflichten sowieso nicht. Hier gilt lediglich die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) mit der Pflicht zur Ad-hoc-Publizität bei kursbeeinflussenden Ereignissen.
Mit einem vollständigen Börsenrückzug endet auch diese Pflicht. Auch dann spricht man von Delisting.
Welche Konsequenzen sind mit einem Delisting verbunden?
Mit dem regulierten Handel sind nicht nur Pflichten verbunden, sondern auch zahlreiche Vorteile. Sonst würde ja kein Unternehmen dort eine Notiz anstreben. So gibt es einen Market Maker, der An- und Verkaufskurse stellt. Die Aktie kann bei Erfüllung der entsprechenden Kriterien in einen Index aufgenommen werden. Und ETFs oder aktiv gemanagte Fonds können die Aktie in ihr Portfolio aufnehmen.
Diese Vorteile fallen bei einem Delisting weg. Nun ist es aber in der Regel nicht so, dass dann überhaupt kein Börsenhandel mehr stattfindet. Denn wurde die Aktie zuvor auch schon im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt, dann wird sie das auch weiterhin. Ein Delisting an den anderen Handelsplätzen ändert daran nichts. Selbst wenn die Gesellschaft das nicht möchte – in Hamburg wird in der Regel einfach weitergehandelt. Allerdings mit geringerer Liquidität und höheren Spreads.